Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb „Made in Germany Awards“ der i&u Studios GmbH richtet sich an innovative Unternehmen, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen, die mit Erfindergeist den Forschungsstandort Deutschland beleben und für dessen innovative Zukunft stehen.
Interessierte Innovatoren können unter https://madeingermanyawards.de ein Bewerbungsformular ausfüllen und ihre neuen Produkte, Technologien oder Prozesse (zusammenfassend: „Innovationen“) für die Teilnahme an den „Made in Germany Awards“ einreichen. Eine Jury wird in den fünf Kategorien „Künstliche Intelligenz“, „Medizin“, „Energie“, „Mobilität“ und „Gesellschaft“ je drei Finalisten mit den überzeugendsten Innovationen nominieren, aus denen dann durch ein öffentliches Publikums-Voting die Gewinner der „Made in Germany Awards“ ausgewählt und bei der live übertragenen Awards-Show am 23.11.2026 in Berlin feierlich präsentiert werden.
1. Veranstalterin und Kooperationspartner
Veranstalterin der „Made in Germany Awards“ ist die i&u Studios GmbH, Bismarckstr. 11-13, D-50672 Köln, E-Mail: info@madeingermanyawards.de (im Folgenden: „Veranstalterin“).
Die Veranstalterin ist Ansprechpartnerin für sämtliche Anfragen der Teilnehmer zu den „Made in Germany Awards“ unter genannten Kontaktdaten.
Folgende Partner kooperieren mit der Veranstalterin bei der Durchführung der „Made in Germany Awards“:
• Creative Force Ltd, 36 FL3, Abbate Savoia Street, Naxxar NXR 1141, Malta, https://awardforce.com/de/: Technischer Betreiber der Webseite der „Made in Germany Awards“, über die die Bewerbungen zur Teilnahme an den „Made in Germany Awards“ eingereicht werden; unterstützt die Veranstalterin technisch bei der Durchführung des Jury- und des Publikums-Votings.
2. Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Teilnahmeberechtigte Personen, Unternehmen und Einrichtungen
Zur Teilnahme berechtigt sind: Einzelpersonen, Unternehmen, Start-ups, Forschungsgruppen, wissenschaftliche sowie öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen (im Folgenden einschließlich Einzelpersonen bezeichnet als: „Teams“).
Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende der Veranstalterin und ihrer Kooperationspartner.
2.2 Anforderungen an die Bewerbung
Folgende Voraussetzungen sind für die Teilnahme zu erfüllen und im Rahmen der Bewerbung vor- und nachzuweisen:
• Vorlage und/oder Beschreibung einer Innovation, die
• aus einem Gebiet innerhalb der fünf Award-Kategorien „Künstliche Intelligenz“, „Medizin“, „Energie“, „Mobilität“, „Gesellschaft“ stammt,
• maßgeblich in Deutschland („Made in Germany“) entwickelt wurde, d.h. die Erfindung und Entwicklung der Innovation (z.B. neues Produkt, neue Technologie oder innovativer Bestandteil eines bestehenden Produkts) im Wesentlichen in Deutschland stattgefunden hat oder das Entwickler-Team seinen Hauptsitz in Deutschland hat,
• über die reine Konzept- oder Grundlagenforschungsphase hinaus entwickelt ist, d.h. über ein Technology Readiness Level (TRL) von mind. 4 verfügt, und
• einen bedeutenden relevanten Fortschritt für eine Vielzahl von Menschen mit sich bringt (z.B. Technologie, die potenziell das Leben tausender Menschen verändern kann).
• Mit Bewerbung muss ein Ansprechpartner und der als Repräsentant für die Innovation fungierende Lead-Innovator benannt werden.
• Mit Bewerbung sind sämtliche für die Teilnahme an den „Made in Germany Awards“ erforderlichen Erklärungen (Ziff. 2.3) abzugeben.
2.3 Erklärungen zu Mitwirkung und Zustimmung zu Nutzung von Inhalten
2.3.1 Rechte zur Nutzung der eingereichten Bewerbungsunterlagen
Mit dem Einreichen der Bewerbung räumt das Team der Veranstalterin folgende Nutzungsrechte an den Bewerbungsunterlagen (z.B. Texten, Abbildungen, Skizzen, Videos, etc. – im Folgenden zusammenfassend: „Inhalte“) ein:
• Rechte zur Nutzung im Rahmen der Vorrunde:
Das Team räumt der Veranstalterin die Rechte zur Nutzung der mit der Bewerbung übermittelten Inhalte zum Zweck der Durchführung der Vorrunde der „Made in Germany Awards“ ein; insbesondere das Recht zur Weitergabe an die Jurymitglieder zur Sichtung, Prüfung und Bewertung der Innovation. Eine Veröffentlichung von Inhalten oder sonstige Weitergabe an Dritte zur externen Nutzung erfolgt während der Vorrunde nicht.
• Rechte zur Nutzung im Rahmen der Finalrunde:
Für den Fall der Nominierung als einer der 15 Finalisten räumt das Team der Veranstalterin darüber hinaus das nicht-exklusive, zeitlich, räumlich sowie inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, die Inhalte auch für die öffentliche Kommunikation im Rahmen der Durchführung der „Made in Germany Awards“ zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die redaktionelle Berichterstattung, die Dokumentation und die Bewerbung der „Made in Germany Awards“ sowie die Produktion von audiovisuellen Porträts (Einspielfilme) für die Award-Show und deren Auswertung in sämtlichen Medienarten (z.B. Online, Social Media, TV, Print). Das eingeräumte Recht schließt insbesondere die Befugnis zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung ein.
Das Team verpflichtet sich mit Einreichen der Bewerbung zudem, die Veranstalterin bei der Erstellung von Inhalten, insbesondere von Videoinhalten für die Präsentation der Innovation beim Publikum, in angemessenem Umfang zu unterstützen.
Das geistige Eigentum und die damit verbundenen Schutzrechte an der Innovation selbst bleiben von dieser Rechteeinräumung unberührt und verbleiben vollumfänglich beim Team und seinen Erfindern.
2.3.2 Rechte zur Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen
Mit der Einreichung der Bewerbung willigt das Team (einschließlich seiner Einzelpersonen) gegenüber der Veranstalterin darin ein, dass diese im inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Made in Germany Awards“ Bild-, Film- und Tonaufnahmen der beteiligten Personen und Einrichtungen (z.B. Nominierten-Portraits, Interviews) erstellen darf. Das Team (einschließlich seiner Einzelpersonen) räumt der Veranstalterin das ausschließliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkte Recht ein, Namen und die Bild-, Film- und Tonaufnahmen des Teams und der beteiligten Personen aufzuzeichnen und für die Berichterstattung über die „Made in Germany Awards“ und für deren Bewerbung beim Publikum in sämtlichen Medienarten (z.B. Online, Social Media, TV, Print) zu nutzen. Dies schließt insbesondere das Sende-, Streaming-, Abruf-, Bearbeitungs- und Vorführrecht ein. Die Veranstalterin ist damit auch berechtigt, diese Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Das Team verpflichtet sich mit Einreichen der Bewerbung auch insoweit, die Veranstalterin bei der Erstellung von Videoinhalten, insbesondere des Teams und der Innovationen , für die Präsentation der „Made in Germany Awards“ in angemessenem Umfang zu unterstützen.
2.3.3 Zusicherung
Mit Einreichen der Bewerbung sichert das Team (einschließlich seiner Einzelpersonen) zu, über die erforderlichen Rechte für obenstehende Handlungen und Rechtseinräumungen zur verfügen, insbesondere erforderliche Einwilligungen bei Mitgliedern des Teams und Dritten eingeholt zu haben.
2.3.4 Miteilungen der Veranstalterin
Mit Einreichen der Bewerbung stimmen die Teams zu, dass die Veranstalterin diese über wesentliche, die Teilnahme an den „Made in Germany Awards“ betreffende Daten und Gesichtspunkte per E-Mail an die bei Bewerbung angegebene Adresse informieren darf (z.B. Eingangsbestätigung, Status-Updates zur Bewerbung, Informationen für Finalisten).“
2.4 Ausschluss von Teams
Die Veranstalterin behält sich vor, Teams von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere wegen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen ist z.B. gegeben, wenn Teams bei Abgabe ihrer Bewerbung falsche Angaben machen oder durch Handlungen oder Äußerungen das Image oder den Ruf der Awards beeinträchtigen. Sofern sich der Verstoß nach Beendigung der „Made in Germany Awards“ herausstellt, ist die Veranstalterin berechtigt, einen Award nachträglich abzuerkennen und zurückfordern sowie dem Zweitplatzierten der jeweiligen Kategorie zuzusprechen.
3. Modus und Ablauf der „Made in Germany Awards“
3.1 Zeitlicher Rahmen
05.05.2026, 17:00 Uhr Start der Bewerbungsphase
30.06.2026, 23:00 Uhr Ende der Bewerbungsphase
Juli 2026 Auswahl der 3 Finalisten pro Kategorie durch die Jury
Oktober - November 2026 Bekanntgabe der Finalisten und Start des Publikums-Votings
Oktober - November 2026 Ende des Publikums-Votings
23.11.2026 Award-Präsentation und Show in Berlin
Über genauere Daten werden die Teams per E-Mail umgehend informiert. Die Daten werden zudem auf der Webseite der „Made in Germany Awards“ bekanntgegeben.
3.2 Ablauf der „Made in Germany Awards“
3.2.1 Bewerbung
Gegenstand der Bewerbung ist die Innovation. Die Bewerbung der Innovation zu den „Made in Germany Awards“ erfolgt durch die hinter der Innovation stehenden Teams. Die Teams können an den „Made in Germany Awards“ teilnehmen, indem sie sich nach Start der Bewerbungsphase auf der Webseite unter https://madeingermanyawards.de mit ihrer Innovation anmelden, das Bewerbungsformular ausfüllen und weitere Bewerbungsunterlagen durch Hochladen an die Veranstalterin übermitteln.
Jede Innovation darf nur in einer Kategorie an den „Made in Germany Awards“ teilnehmen.
Das jeweilige Team sichert mit Versand der Bewerbung zu, dass alle in der Bewerbung genannten Personen, insbesondere der Lead-Innovator und sämtliche Teammitglieder diese Teilnahmebedingungen kennen und diesen mitsamt darin enthaltenen Rechteeinräumungen und Einwilligungen zustimmen.
3.2.2 Bewerbungsunterlagen
Über ein Online-Bewerbungsformular sind detaillierte Angaben zur Innovation (u. a. Projektbeschreibung mit für die Bewertung hinreichender wissenschaftlicher Tiefe, USP, Abgrenzung zu Wettbewerbern), zum Reifegrad und den technologischen Herausforderungen sowie zum Potenzial und zur Vision des Projekts, zum Team und dem Lead-Innovator (Kontaktdaten, Werdegang, persönliche Motivation) entsprechend den im Formular vorgesehenen Feldern und Vorgaben zu machen. Zudem können zur visuellen Veranschaulichung ergänzende Dokumente wie Bilder, Projektskizzen oder Videos hochgeladen werden.
Relevante Kriterien für die Bewertung der Innovation durch die Jury und Nominierung für die Finalrunde sind:
• Innovationsgrad der Innovation: Es muss sich um eine substanzielle Neuerung handeln, die ein bestehendes Problem spürbar intelligenter, effizienter oder nachhaltiger löst als bestehende Lösungen. Es muss nicht eine Weltformel oder eine extreme "Sprunginnovation" sein, die sofort ganze Märkte verändert, darf aber auch keine bloße kleine Design-Anpassung eines bekannten Produkts sein. Die Innovation muss das klare Versprechen einlösen: Das macht unsere Zukunft besser.
• Reifegrad der Innovation: Das Projekt muss die reine Konzept- oder Grundlagenforschungsphase verlassen haben und über einen Technology Readiness Level (TRL) von mind. 4 verfügen. Die Innovation muss anhand eines vorzeigbaren Ergebnisses demonstriert werden können, beispielsweise durch einen funktionierenden Hardware-Prototyp, eine demonstrierbare Software-Umgebung (bei den Kategorien „Künstliche Intelligenz“ und „Gesellschaft“) oder einen im Labor validierten Proof of Concept (bei den Kategorien „Medizin“ und „Energie“). Die Innovation muss auch auf eine Weise demonstrierbar sein, die für ein breites, innovationsinteressiertes Publikum verständlich ist.
• Thematischer Fit: Die Innovation muss einen klaren Bezug zu einer der fünf Award-Kategorien aufweisen: Künstliche Intelligenz, Medizin, Energie, Mobilität, Gesellschaft. Auch wenn Technologien oft ineinandergreifen (z.B. KI in der Medizin), muss das jeweilige Team entscheiden, in welcher Kategorie der größte Hebel und die eigentliche Innovationsleistung liegt.
• Vermittelbarkeit: Die Innovation muss bei Einreichung so anschaulich und greifbar beschrieben werden, dass auch ein innovationsinteressiertes Laienpublikum beim späteren Publikums-Voting die Funktionsweise und den Mehrwert verstehen kann. Das Team muss in der Lage sein, die Vision, die Funktionsweise und die Bedeutung klar zu kommunizieren.
Das Einreichen der Bewerbungsunterlagen erfordert zunächst eine Registrierung auf der Webseite https://madeingermanyawards.de mit einer E-Mail-Adresse. Zur Verifizierung des Accounts erhält das Team eine E-Mail mit einem Code, der auf der Webseite eingegeben werden muss. Nach der Freischaltung kann das Team das Bewerbungsformular in seinem Account ausfüllen. Der Bearbeitungsfortschritt wird dabei automatisch gespeichert, so dass das Ausfüllen unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden kann. Sobald die Bewerbung final abgeschickt ist, sind keine Änderungen mehr möglich. Das Team erhält daraufhin eine automatische E-Mail, die den erfolgreichen Eingang der Bewerbungsunterlagen bestätigt.
Die Bewerbungsphase endet am 30.06.2026 um 23:00 Uhr. Die Bewerbung ist nur innerhalb dieser Phase möglich. Nach Ende der Bewerbungsphase eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Nach Bekanntgabe der drei Finalisten pro Kategorie (siehe Ziff. 3.2.3) können Auszüge aus deren Bewerbungsunterlagen auf der Webseite https://madeingermanyawards.de sowie in anderen Medien veröffentlicht werden, um die nominierten Innovationen vorzustellen, das öffentliche Publikums-Voting zu bewerben und die Sichtbarkeit der Finalisten zu erhöhen (s. Ziff. 2.3.1).
3.2.3 Vorrunde: Bewertung und Auswahl der Innovationen für Finalrunde durch Jury
Nach Versand der Bewerbung sichtet und bewertet die Jury die Bewerbungen und nominiert schließlich je Kategorie drei Teams für die Teilnahme an der Finalrunde.
Die Jury ist mit Fachleuten aus Praxis und Wissenschaft besetzt. Genauere Informationen werden auf der Webseite https://madeingermanyawards.de bekannt gegeben.
Die Bewertung durch die Jury erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Nach einer Vorauswahl bewerten die Jurymitglieder die verbliebenen Bewerbungen anhand einer Bewertungsmatrix. In dieser sind die unter Ziffer 3.2.2 genannten Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung hinterlegt. Die Vergabe der Punkte liegt dabei im fachlichen Ermessen des jeweiligen Jurors.
Aus den Einzelbewertungen der jeweiligen Jurymitglieder wird für jede Bewerbung eine durchschnittliche Gesamtpunktzahl errechnet. Die drei Bewerbungen mit der besten Durchschnittsbewertung pro Kategorie qualifizieren sich als Finalisten für die Endrunde der „Made in Germany Awards“.
Die Bekanntgabe der drei Finalisten in den Kategorien erfolgt über die Webseite der „Made in Germany Awards“ und die Social-Media-Kanäle von „Breaking Lab“.
3.2.4 Finalrunde: Auswahl der Award-Preisträger per Publikums-Voting
Im Anschluss an die Bekanntgabe der Finalisten beginnt die Phase des öffentlichen Publikums-Votings, welches auf der Webseite https://madeingermanyawards.de durchgeführt wird. In diesem Voting bestimmt die Öffentlichkeit, welche der Innovationen in den Kategorie jeweils den Award gewinnt. Genaueres zur Abgabe der Stimmen ist den Nutzungsbedingungen für das Publikums-Voting auf der Webseite zu entnehmen.
Die Bekanntgabe der Gewinner und die feierliche Preisverleihung erfolgen bei der Award-Show am 23.11.2026 in Berlin.
3.2.5 Präsentation der Awards
Bei der online live übertragenen Awards-Show in Berlin werden die drei Finalisten jeder Kategorie und ihre Innovationen vorgestellt, unter anderem durch die Vorführung von Einspielfilmen. Die zuvor durch das Publikums-Voting ermittelten Gewinner der Kategorien werden live auf der Bühne bekanntgegeben und die Awards wird den anwesenden Repräsentanten des Gewinner-Teams überreicht.
3.3 Annahme und Verfall des Gewinnanspruchs
Voraussetzung für den Gewinn eines Awards ist die persönliche Anwesenheit des Lead-Innovators der drei Finalisten-Teams jeder Kategorie bei der Award-Show. Ist der Lead-Innovator verhindert, kann in vorheriger Absprache mit der Veranstalterin eine stellvertretende Person als Repräsentant benannt werden, die in der Lage ist, das Team und die Innovation im Rahmen der Show zu vertreten.
Ist bei der Award-Show für ein Finalisten-Team weder der Lead-Innovator noch ein von der Veranstalterin vorab als geeignet anerkannter Repräsentant anwesend, kann der Anspruch auf Verleihung des Awards für dieses Team erlöschen, sofern mangels Präsenz und einer angemessenen Präsentation des Teams und der Innovation eine Würdigung und Preisverleihung nicht möglich ist.
Sollte die Verleihung aus oben genanntem Grund oder anderen Gründen (z.B. Disqualifikation) scheitern, rückt das Team mit der nächsthöheren Stimmenanzahl aus dem Publikums-Voting in der betreffenden Kategorie nach und erhält den Award.
3.4 Teilnahme- und Reisekosten
Für die Teilnahme an den „Made in Germany Awards“ entstehen den Teams keine Kosten außer dem Aufwand für die Eingabe der Bewerbung.
Für die Übernachtung vom Veranstaltungstag auf den Folgetag übernimmt die Veranstalterin die Buchung der Hotelzimmer in einem von der Veranstalterin ausgewählten Hotel und die Kosten dafür in Höhe von jeweils bis zu 250,00 € für die 15 Lead-Innovatoren bzw. Repräsentanten der Finalisten-Teams. Darüber hinaus gehende Reise- und Übernachtungskosten oder Kosten für eine selbst gebuchte Unterkunft der Lead-Innovatoren sowie Reise- und sonstige Kosten für Mitglieder der Teams sind von den Teams selbst zu tragen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten.
3.5 Aussetzung oder Beendigung der „Made in Germany Awards“
Die Veranstalterin behält sich ausdrücklich vor, den Wettbewerb auch ohne vorherige Ankündigung aus wichtigen Gründen, die dem planmäßigen Ablauf der „Made in Germany Awards“ entgegenstehen würden, auszusetzen oder zu beenden.
4. Verantwortlichkeit für übermittelte Inhalte sowie die Einwilligung in Aufnahmen; Freistellung
Die Teams sind ausschließlich dafür verantwortlich, dass die im Zusammenhang mit der Bewerbung an die Veranstalterin übermittelten Informationen, Erklärungen, Dokumente und sonstigen Bewerbungsunterlagen inhaltlich richtig sind und die Rechte Dritter durch die Nutzung und Übermittlung der Unterlagen und Inhalte durch das Team ebenso wenig verletzt werden wie durch die Nutzung der Unterlagen und Inhalte durch die Veranstalterin oder Dritte, die die Unterlagen und Inhalte von der Veranstalterin gemäß diesen Bedingungen erhalten (siehe Ziff. 2.3).
Das Team stellt die Veranstalterin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der übermittelten Inhalte bzw. Verwertung der angefertigten Aufnahmen durch die Veranstalterin im Rahmen der Dokumentation bzw. Bewerbung der „Made in Germany Awards“ (siehe Ziff. 2.3) oder auf einer sonst von einem Team oder einer dort beteiligten Person zu vertretenden Handlung oder Mitteilung beruhen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
5. Haftung
Alle Rechte und Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen bestehen gegenüber der Veranstalterin.
Die Veranstalterin haftet gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Verzug) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ferner bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. In anderen als den vorstehend genannten Fällen haftet die Veranstalterin wegen Fahrlässigkeit nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
Die Veranstalterin haftet nicht für einen verspäteten Eingang der Bewerbung, der durch Einflüsse verursacht ist, die außerhalb der Kontrolle der Veranstalterin liegen, etwa bei Computerfehlfunktionen.
6. Alleinige Verantwortung der Veranstalterin für Organisation und Durchführung der „Made in Germany Awards“
Die Veranstalterin führt die „Made in Germany Awards“ in alleiniger Verantwortung durch. Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Awardforce oder anderen Dritten und wird in keiner Weise von Awardforce gesponsert bzw. inhaltlich unterstützt. Informationen werden an die Veranstalterin, nicht an Awardforce übermittelt.
7. Datenschutz
Informationen zur Verwendung der Daten der Teams und Ausführungen zu Betroffenenrechten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen, abrufbar unter Datenschutzerklärung.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte info@madeingermanyawards.de.